Was ist Kieferorthopädie?
Die Kieferorthopädie beschäftigt sich mit der Erkennung, Prävention und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Wenn Ober- und Unterkiefer nicht harmonisch zueinander passen und die Zähne schief stehen, sieht dies nicht nur unästhetisch aus, sondern kann auch schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.
Platzmangel im Kiefer und daraus resultierende Engstände der Zähne können die Entstehung von Karies und Parodontitiserkrankungen erheblich begünstigen. Auch die Funktion des Kauens, Abbeißens und Atmens kann beträchtlich erschwert werden.
Ziel der kieferorthopädischen Behandlung ist also die Optimierung der Funktionalität des Kauorgans und ein ästhetisches attraktives Aussehen.
Wann sollten Sie zum Kieferorthopäden gehen?
Der Erfolg der Behandlung Ihres Kindes hängt maßgeblich vom richtigen Zeitpunkt des Behandlungsbeginns ab. Wir empfehlen deshalb, dass Sie mit Ihrem Kind im Alter von 7-8 Jahren zu einer kieferorthopädischen Erstuntersuchung vorstellig werden.
Denn auch im Kindesalter können dann schon schädliche Angewohnheiten abgewöhnt und so spätere Komplikationen vermieden werden. Mit einer Frühbehandlung kann auch die nachfolgende kieferorthopädische Hauptbehandlung vereinfacht und verkürzt werden.
Behandlungsbedürftige Fehlstellungen werden seit dem Jahr 2002 durch die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) definiert. Hierzu zählen:
- Entwicklungsstörungen im Kopfbereich
- Zahnunterzahl (Hypodontie)
- Zahndurchbruchsstörung
- distale Bisslage (meist durch Rücklage des Unterkiefers)
- mesiale Bisslage (meist durch vorstehenden Unterkiefer, Progenie)
- offener Biss
- tiefer Biss
- Bukkalokklusion oder Lingualokklusion (Kreuzbiss im Seitenzahnbereich)
- Abweichung der Kieferbreiten (z. B. Kopfbiss)
- Kontaktpunktabweichungen (z. B. Engstand)
- Platzmangelsituation
Schlechte Angewohnheiten im Kindesalter
In der Kieferorthopädie bezeichnet man diese schlechten Angewohnheiten als Habits. Dazu zählt vor allem das Finger- und Daumenlutschen, das zu ausgeprägten Kieferverformungen führen kann. Eine angewöhnte Mundatmung, eine falsche Zungenlage beim Schlucken oder auch Lippen- und Zungenpressen sollten für eine gesunde Zahn- und Kieferstellung abgewöhnt werden. Im Rahmen der interdisziplinäre Zusammenarbeit mit einer Logopädin/einem Logopäden wird eine dauerhafte Umgewöhnung möglich.
Sollten Sie eines dieser Habits bei Ihrem Kind feststellen, vereinbaren Sie einen ersten Termin beim Kieferorthopäden, um frühestmöglich entgegenwirken zu können.
Motivation und Mitarbeit
Kinder und Jugendliche kommen in der Regel nicht aus eigenem Antrieb in unsere Praxis. Meist rät der Zahnarzt zu einer Untersuchung und Sie begleiten Ihr Kind als Eltern. Dementsprechend schwierig gestaltet sich auch die Motivation und die notwendige Mitarbeit durch die Kinder und Jugendlichen. Gerade bei losen Zahnspangen ist die Mitarbeit und das konsequente Tragen aber besonders wichtig für eine wirkungsvolle Behandlung mit der Zahnspange.
Unterstützen Sie deshalb Ihr Kind von Anfang an positiv und stellen auch Sie immer wieder klar: eine gute Mitarbeit begünstigt den Behandlungserfolg und verkürzt die gesamte Dauer der kieferorhopädischen Behandlung.
Terminintervalle
Damit die Regulierung der Zahn-und Kieferfehlstellung wie gewünscht und unproblematisch verläuft, sind in der Regel Kontrolltermine alle 6-10 Wochen notwendig.
Ganz am Anfang nach dem Einsetzen der Zahnspange können die Terminintervalle zunächst kürzer und genauso dann in der stabileren Phase länger ausfallen. Wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Kind die Kontrollen gewissenhaft einhalten und natürlich stets an das Mitbringen der Zahnspange denken, sofern es sich um eine lose Apparatur handelt.
Im Falle von Schmerzen, einem Schaden an der Zahnspange oder etwaigem Verlust sollten Sie uns direkt kontaktieren und einen Termin vereinbaren.
Kostenübernahme
Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der kieferorthopädischen Behandlungskosten. Dieser bemisst sich nach dem Schweregrad der Fehlstellung, welcher genau in der Tabelle “Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)” festgelegt ist.
Erst ab dem Schweregrad 3 trägt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Kosten, wenn die Therapie aus Sicht der Krankenkasse ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.
Sollte bei einem Schweregrad 1 oder 2 eine kieferorthopädische Behandlung gewünscht werden, können wir Ihnen diese nur privat in Rechnung stellen.
Bei einer Privatversicherung kommt es auf Ihren individuell gewählten Tarif an, ob und in welcher Höhe die Behandlungskosten der Kieferorthopädie erstattet werden.